Grundversicherung
Es besteht eine Versicherungspflicht
In der Schweiz müssen alle eine Krankenkasse haben. Dabei können Sie jede zugelassene Krankenkasse wählen. Wer neu in die Schweiz zieht, muss innerhalb von drei Monaten eine Grundversicherung abschliessen – und das belegen können. Die drei Monate gelten auch für Neugeborene. Während der 3-Monats-Frist ist man trotzdem versichert, auch wenn man noch keine Versicherung abschliessen konnte. Die Prämien müssen aber rückwirkend bezahlt werden, also maximal für drei Monate. Nur in Ausnahmefällen besteht keine Versicherungspflicht.
Krankenkassen-Prämien
Alle Versicherten bezahlen an ihre Krankenkasse eine Monatsprämie. Je nach Kasse und Kanton ist je die Höhe der Prämie unterschiedlich. Wer ein zu geringes Einkommen und Vermögen hat, kann eine Prämienverbilligung beanspruchen.
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Ihre Kostenbeteiligung
Zusätzlich zu den Prämien müssen sich Versicherte im Krankheitsfall an den Behandlungskosten beteiligen. Dies mit der Franchise und einem Selbstbehalt. Bei einem stationären Spitalaufenthalt kommt ein zusätzlicher Kostenbeitrag hinzu.
Franchise
Der Betrag an die jährlichen Behandlungskosten heisst Franchise. Für Erwachsene beträgt die Franchise im Minimum CHF 300. Keine Franchise gibt es für Kinder bis 18 Jahren. Die Krankenkasse beginnt mit ihren Leistungen erst, wenn die Franchise bezahlt ist. Mit einer höheren Franchise können Sie die Monatsprämie senken.
Selbstbehalt
Was nach Erreichen der Franchise von den Behandlungskosten bleibt, wird Ihnen mit 10% in Rechnung gestellt. Für Erwachsene beträgt dieser Selbstbehalt maximal CHF 700 pro Jahr und für Kinder maximal CHF 350.
Spitalbeitrag
Bei einem stationären Spitalaufenthalt wird pro Tag ein Beitrag von CHF 15 berechnet. Dieser entfällt für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung. Auch nicht belastet werden Frauen, die für Leistungen zur Mutterschaft keine Kostenbeteiligung bezahlen.
Was die Krankenkasse deckt
Ihre Krankenkasse bezahlt Ihre medizinische Untersuchung. Zudem übernimmt sie die Behandlungskosten, ambulant und stationär. Der Arzt muss Sie aber informieren, wenn eine geplante Behandlung von der Grundversicherung nicht gedeckt ist. Denn solche Behandlungen tragen Sie selbst. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob eine Kostendeckung besteht.