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Ihr Kind

Ihr Kind

Innerhalb 3 Monaten nach Geburt versichern

Nach der Geburt muss jedes Neugeborene durch die Eltern oder die gesetzliche Vertretung in einer Krankenkasse versichert werden. Die Frist zur Versicherung endet drei Monate nach der Geburt.

 

Verspätung hat Risiken

Wird ein Kind erst nach drei Monaten angemeldet, kann das problematisch werden. Denn in diesem Fall übernehmen Krankenkassen die Leistungen erst ab Datum des Beitritts. Kosten nach der Geburt bis dahin werden somit nicht vergütet. Wenn ein Kind nicht versichert wird, wird es von den Behörden einer Krankenkasse zugewiesen.

 

Jede Krankenkasse möglich

Sie haben in der Wahl der zugelassenen Krankenkasse jede Freiheit. Das heisst, Eltern und Kind müssen nicht derselben Krankenkasse angehören. Die Kassen müssen jedes Kind bedingungslos versichern.

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Zusatzersicherung vor Geburt am besten

Eine Krankenkasse kann nur bei Zusatzversicherungen eine Aufnahme ablehnen. Meistens, wenn das Kind nach der Geburt erkrankt. Am besten schliessen Sie für Ihr Kind bereits vor der Geburt eine Zusatzversicherung ab. Allerdings bieten das nicht alle Kassen an.

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