Im Ausland krank
Notfälle gedeckt
Die Behandlungskosten bei einem Notfall sind auch während einer Auslandreise gedeckt. Wie in der Schweiz nicht bezahlt werden eine freiwillige Behandlung (z.B. eine Schönheitsoperation). Auch nicht verordnete Medikamente werden nicht übernommen.
Kostengutsprache
Falls in der Schweiz eine gewünschte Behandlung nicht angeboten wird und Sie Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ins Ausland vermittelt, lautet der Rat: Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse die Deckung ab. Und lassen Sie sich eine Kostengutsprache schriftlich bestätigen.
Deckung innerhalb EU und EFTA
Für die Länder der EU und EFTA brauchen Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte. Diese haben Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Damit werden dieselben Leistungen vergütet wie für dort einheimische Personen. Deshalb sollten Sie Ihre Versicherungskarte auf Reisen in diesen Ländern stets dabeihaben.
Zur EFTA gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
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Deckung ausserhalb EU und EFTA
Auch in Ländern ausserhalb von EU und EFTA sind Behandlungen bei Notfällen gedeckt. Beachten Sie aber: Die Höhe der Deckung beträgt maximal das Doppelte wie für dieselbe Behandlung in der Schweiz. Reicht Ihnen das nicht, können Sie über eine Zusatzversicherung eine höhere Deckung abschliessen. Speziell in den USA und in Kanada sind medizinische Behandlungen teuer. Damit übersteigen sie schnell den gedeckten, doppelten Betrag. Die Krankenkassen haben Angebote dazu.