Prämien-Verbilligung
Kantonal geregelt
Wer gemäss Steuererklärung ein zu geringes Einkommen und Vermögen ausweist, hat Anrecht auf eine Prämienverbilligung. Wie hoch diese ausfällt, entscheidet jeder Kanton für sich.
In gewissen Kantonen werden Sie automatisch informiert. In den übrigen Kantonen müssen Sie selbst einen Antrag stellen und diesen jedes Jahr neu beantragen.
Die Wohngemeinde anfragen
Wenn Sie Ihren Anspruch auf Verbilligung prüfen oder beantragen wollen, kontaktieren Sie die zuständige Stelle in Ihrem Wohnkanton oder Ihrer Wohngemeinde.
Sie sind unsicher, ob Sie mit Ihren finanziellen Verhältnissen eine Prämienverbilligung erhalten? Das können Sie bei der zuständigen Behörde von Wohnkanton oder Wohngemeinde erfragen.
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