Schwangerschaft
Weder Franchise noch Selbstbehalt
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Das heisst für Untersuchungen und Geburt – im Spital, Geburtshaus oder zu Hause –, für Nachkontrolle und Stillberatung. Und das ohne Franchise und ohne Selbstbehalt. Auch für den Spitalaufenthalt wird keine Kostenbeteiligung erhoben.
Bezahlt werden bei den vorgeburtlichen Kontrollen zwei Ultraschalluntersuchungen, dazu der Erst-Trimester-Test, um das Risiko betreffend Trisomien 21, 18 und 13 abzuklären. Bei erhöhtem Risiko übernimmt die Krankenkasse auch den nicht-invasiven Pränatal-Test. Ist das Risiko erhöht, werden zudem die Untersuchungen von Fruchtwasser und Plazenta bezahlt.
Zu beachten
Von der ersten bis Ende der zwölften Woche werden Komplikationen in der Schwangerschaft als Krankheit eingestuft. Für diese Zeit bleibt die Beteiligung an den Kosten erhalten.
Die Kostenbeteiligung entfällt ab Schwangerschaftswoche 13 und bis acht Wochen nach der Geburt.
Fehlt das gewünschte Spital oder Geburtshaus auf der Liste des Wohnsitzkantons? Dann sollten Sie Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse dringend abklären.
An den Kosten von Geburtsvorbereitungskursen beteiligt sich die Krankenkass nur, falls eine Hebamme die Kurse durchführt.
Spitalkosten für das Baby
Die Krankenkasse der Mutter übernimmt den Spitalaufenthalt des Neugeborenen ohne Belastung von Franchise, Selbstbehalt oder Spitalkostenbeitrag. Wenn aber das Baby im Spital behandelt werden muss, etwa infolge einer Krankheit, übernimmt die Krankenkasse des Kindes die Leistung. In diesem Fall wird der Selbstbehalt verrechnet.
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